Die Kleiderordnung im Mittelalter war sehr streng. Damen durften nur bestimmte Kleidungsstücke tragen und mussten sich an gewisse Regeln halten. Die Kleiderordnung wurde von den Kirchenvätern festgelegt und so mussten die Frauen dementsprechend kleiden. Doch welche Kleidungsstücke waren erlaubt und welche nicht? Die erlaubten Kleidungsstücke für Damen waren: Unterkleider aus Leinen, Kleider aus Wolle oder Seide, Röcke, Überkleider, Schuhe, Strümpfe, Gürtel und Kopfbedeckungen. Diese Kleidungsstücke durften jedoch nur von adeligen Frauen getragen werden. Bürgerliche Frauen durften nur einfache Kleider aus Leinen oder Wolle tragen. Außerdem durften sie keine Röcke und Überkleider tragen. Die Kleider der adeligen Frauen waren sehr teuer und aufwendig gearbeitet. Sie wurden meist von den besten Schneiderinnen genäht und mit aufwendigen Stickereien verziert. Bürgerliche Frauen hingegen trugen einfachere Kleider, die meist von ihnen selbst genäht wurden. Die Kirchenväter legten außerdem fest, dass die Frauen ihre Haare bedecken mussten. Adelige Frauen durften dabei schöne Spitzenhüte oder Hüte mit Federn tragen. Bürgerliche Frauen mussten jedoch einfache Tücher um ihre Haare binden.
Die Kleidund der Damen des Mittelalters bestand heute oft aus Leinengewebe in Köperbindung. Dieses Gewebe wurde als Wäsche und Untergewand getragen. Die Oberbekleidung bestand aus Wolle oder Seide. Die Farben der Kleider waren meist dunkler, da die Farben damals noch nicht so kräftig waren wie heute. Adelige Frauen durften jedoch auch bunte Kleider tragen.
Lediglich die Farbe gelb war den Damen des horizontalen Gewerbes vorbehalten. Bürgerliche Frauen durften nur einfache Kleider mit wenigen Schnitten tragen. Die Kleider der adeligen Frauen waren dagegen sehr aufwendig geschnitten und verziert.